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VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 3087/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AO § 191 Abs 1 Satz 1; AnfG § 3 Abs 2; AnfG § 11 Abs 1
Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gläubigerbenachteiligung durch die Übertragung eines Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 25.05.2011 - 5 K 3087/10
- VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 3087/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02
Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 3087/10
Soweit die Klägerin im Beschwerdeverfahren (erstmalig) vorgetragen hat, keine Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz gehabt zu haben, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2011 im Beschwerdeverfahren (14 E 673/11) ausgeführt, "Soweit es die subjektiven Voraussetzungen für die Anfechtung des Übertragungsvertrages vom 6. Juni 2008 betrifft, lassen die Ausführungen in der Beschwerdebegründung nicht erkennen, dass die Klägerin die sie treffende gesetzliche Vermutung einer Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz, vgl. insoweit nur BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02 -, NJW-RR 2006, 552; OLG Koblenz, Urteil vom 25. September 2003 - 5 U 798/03 -, ZInsO 2004, 2012, wird entkräften können. - OLG Koblenz, 25.09.2003 - 5 U 798/03
Anforderungen an die Darlegung der Benachteiligungsabsicht
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 3087/10
Soweit die Klägerin im Beschwerdeverfahren (erstmalig) vorgetragen hat, keine Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz gehabt zu haben, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2011 im Beschwerdeverfahren (14 E 673/11) ausgeführt, "Soweit es die subjektiven Voraussetzungen für die Anfechtung des Übertragungsvertrages vom 6. Juni 2008 betrifft, lassen die Ausführungen in der Beschwerdebegründung nicht erkennen, dass die Klägerin die sie treffende gesetzliche Vermutung einer Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz, vgl. insoweit nur BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02 -, NJW-RR 2006, 552; OLG Koblenz, Urteil vom 25. September 2003 - 5 U 798/03 -, ZInsO 2004, 2012, wird entkräften können.